Tipps

Sommerurlaub schon gebucht: Kann ich meine Reise kostenfrei stornieren?

Ein gelungener Sommerurlaub verspricht in der Regel Sonne, Strand, Meer, Kultur und leckeres Essen und ist ein guter Grund zur Freude. Da besonders im Sommer die Preise oft hoch sind, lohnen sich Frühbucher-Schnäppchen und ein frühzeitiger Gang ins Reisebüro um noch ein gutes Angebot zu ergattern. Doch auch wer erst ein paar Wochen vorher oder sogar Last-Minute bucht, bekommt oft noch einen guten Preis und kann sich dann mental auf den Urlaub vorbereiten.

Ein wichtiger Punkt bei der Urlaubsbuchung sollte die Möglichkeit sein, die Reise stornieren zu können. Schließlich kann sowohl bei einer frühen Buchung als auch noch auf den letzten Drücker etwas dazwischenkommen, das den Reiseantritt verhindert. Da Reiserücktrittsversicherungen nur die Stornierungskosten übernehmen, wenn eine Reise nicht angetreten wird, sollte eine Stornierungsoption unbedingt bestehen. Diese ist selten kostenfrei, weshalb der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung lohnt, die dann die Stornokosten übernimmt.

Wann übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten einer Reise?

Entscheidend dabei, ob die Stornierungskosten von einer Versicherung übernommen wurden ist sowohl der rechtzeitige Versicherungsabschluss als auch der Grund, aus dem die Reise storniert werden soll. So reichen eine leichte Erkältung oder die Entscheidung, den Urlaub doch lieber zuhause auf Balkonien zu verbringen, nicht aus.

Unter diesen Umständen ist es möglich, den bereits gebuchten Sommerurlaub kostenfrei zu stornieren:

  • Eine schwere Krankheit (chronische Krankheiten sind nicht versichert) oder ein schwerer Unfall, die den Reiseantritt unmöglich machen
  • Tod
  • Eine zum Buchungszeitpunkt noch nicht bekannte Schwangerschaft
  • Plötzlicher Verlust des Arbeitsplatzes
  • Elementarschäden am Eigentum, die durch Erdbeben, Sturm, Feuer, Blitzeinschlag oder Hochwasser entstanden sind
  • Unvorhergesehene Aufnahme einer neuen Beschäftigung beziehungsweise Wechsel des Arbeitsplatzes und einer damit verbundenen Urlaubssperre
  • Vorladung als Zeuge vor Gericht
  • Eine defekte Prothese oder bei Problemen mit einem Implantat
  • Der Reisende ist Opfer eines Einbruchs geworden
  • Impfunverträglichkeit
  • Eine für die laufende Ausbildung relevante Prüfung muss im Reisezeitraum wiederholt werden, weil sie im vorherigen Versuch nicht bestanden wurde

Der Abschluss der Versicherung sollte mindestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen

Wichtig, um überhaupt einen dieser Gründe geltend machen zu können ist, dass die Reiserücktrittsversicherung rechtzeitig abgeschlossen wurde. Rechtzeitig bedeutet entweder mindestens 30 Tage vor Antritt der Reise oder bei einer kurzfristigen und spontanen Buchung 3 Tage nach Buchung der Reise. Andernfalls kann kein Versicherungsschutz mehr erlangt werden und wer seine Reise nicht antreten kann, bleibt auf den Stornierungskosten sitzen.

Die Höhe der Stornierungskosten ist je nach Reiseanbieter, Reisepreis und Reiseart verschieden, kann aber bei Last-Minute-Reisen bis zu 80 % des Reisepreises betragen. Wer eine Prüfung wiederholen muss oder unvorhergesehen seinen Job verliert, muss also ohne Reiserücktrittsversicherung richtig tief in die Tasche greifen, um die Stornokosten zu decken.

Nachweise erbringen, damit die Versicherung zahlt

Natürlich muss der Versicherung der Grund, weshalb eine Reise nicht angetreten werden kann, immer nachgewiesen werden. Versicherte müssen sich je nach Situation auf langwierige Diskussionen mit der Versicherungsgesellschaft einstellen, da diese selten einfach so zahlen. Ist der Grund aber berechtigt, müssen sie sich eigentlich keine Sorgen machen und können mit einer Erstattung der Stornierungskosten ihres Sommerurlaubs rechnen.

Der Sommerurlaub kann also kostenfrei storniert werden, wenn einer der genannten Gründe erfüllt ist und die Versicherung früh genug abgeschlossen wurde. Die Stornokosten übernimmt dann die Versicherung und der Versicherte hat einzig die Kosten für seine Police zu tragen, die vom Reisepreis abhängen.