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Reiserücktrittsversicherung – und was sie kosten
Mit einer Reiserücktrittsversicherung sind Reisende vor Stornierungskosten geschützt. Dazu reicht ein geringer Jahresbeitrag aus. Wie hoch der Beitrag für die Reiserücktrittsversicherung letztendlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab, wie der Anzahl der versicherten Personen oder dem Reisepreis. Außerdem lässt sich der endgültige Preis noch weiter beeinflussen, beispielsweise durch eine Selbstbeteiligung oder den individuell genau passenden Tarif.
Welche Kosten deckt die Reiserücktrittsversicherung ab?
Eine Reiserücktrittsversicherung ist vor Reiseantritt abzuschließen. Damit soll das finanzielle Risiko einer möglichen Stornierung der Reise versichert werden. Ein Reiserücktritt liegt dann vor, wenn ein Reisender noch vor Reiseantritt die Reise stornieren muss. Das Reiseunternehmen hat noch keine Leistungen erbracht, wie beispielsweise für den Flug oder die Unterkunft. Zu einer Stornierung kann es lange vor Reiseantritt oder auch noch am Tag des Reisebeginns kommen. Dennoch entstehen Stornogebühren, die die Reiserücktrittsversicherung dann übernimmt.
Diese Kostenerstattung gewährt die Versicherung, wenn ein versicherter Grund für den Nichtantritt der Reise vorliegt. Ein wichtiger Grund, der auch versichert ist, kann der Tod eines nahen Angehörigen sein, ein Unfall oder eine Erkrankung in der Familie. Die Gründe legt der Versicherer im Vertrag genau fest.
Wann treten Stornokosten auf?
Stornierungskosten entstehen beispielsweise, wenn der Reisende von einer gebuchten Pauschalreise zurücktritt. Auch bei der Stornierung einzelner Reiseleistungen, wie gebuchte Aktivitäten oder der Aufenthalt im Hotel, entstehen Stornierungskosten, die die Versicherung bis zu 100 Prozent erstattet. Das gilt dann, wenn im Versicherungsvertrag die Übernahme des maximalen Reisepreises vereinbart ist.
Je nach dem Zeitpunkt der Stornierung betragen die Stornierungskosten zwischen 20 und 100 Prozent des Reisepreises. Der Versicherte kann dadurch einen Erstattungsanspruch von mehreren Tausend Euro haben. Allerdings sind nur die Kosten erstattungsfähig, die der Reiseveranstalter für die Stornierung tatsächlich in Rechnung stellt.
Der Jahrestarif – egal wie viele Reisen pro Jahr geplant sind
Wie hoch der Beitrag für die Reiserücktrittsversicherung letztendlich ist, hängt vor allem vom Reisepreis ab. Um wirklich alle Stornokosten abzudecken, sollte der maximale Versicherungsumfang nicht zu niedrig gewählt werden. Insbesondere beim Abschluss einer Jahrespolice ist vorher nicht immer klar, wie teuer die nächste Reise wird. Die Anzahl der Reisen und die Reisedauer spielen bei der Berechnung der Beitragshöhe meistens keine Rolle.
Wer beispielsweise für die nächsten Monate mehrere Reisen geplant hat, kann diese alle in einer Jahrespolice versichern. Für die Beitragshöhe sind nicht die gesamten Reisekosten ausschlaggebend, sondern die Kosten für die teuerste Reise. Wer also im Januar für 2000 Euro zum Skifahren fährt, im Juli seinen Jahresurlaub für 4000 Euro gebucht hat und im Herbst noch eine kurze Reise plant für 1000 Euro, hat insgesamt 7000 Euro Reisekosten für das Jahr. Für die Wahl des richtigen Tarifs sind die nicht Gesamtkosten von 7000 Euro maßgeblich. Es muss der Tarif gewählt werden, der die Reise für 4000 Euro abdeckt. Kommt im Nachhinein noch eine weitere Reise hinzu, die weniger als 4000 Euro kostet, muss die Versicherung deswegen nicht angepasst werden.
Der Familientarif – so geht es günstiger
Der Versicherungsbeitrag wird nicht nur durch den Reisepreis beeinflusst, sondern auch durch das Alter und die Anzahl der Reisenden. Die meisten Versicherer bieten verschiedene Tarife an, einen für Alleinreisende beziehungsweise Singles und einen für Familien.
Der Familientarif ist nicht nur für Eltern mit Kindern gedacht. Ihn können auch Reisende nutzen, die in häuslicher Gemeinschaft leben. Mit dem Familientarif lassen sich zwei Erwachsene und deren Kinder bis 21 Jahre versichern. Ältere Kinder brauchen eine eigene Police. Weitere Sondertarife sind Gruppenversicherungen für Reisegruppen oder Sondertarife beispielsweise für Praktika oder Work-and-Travel-Aufenthalte im Ausland.
Kosten senken mit Selbstbeteiligung
Der Versicherungsbeitrag lässt sich durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ebenfalls reduzieren. So kann in der Police ein Selbstbehalt von 20 Prozent vereinbart sein. Das bedeutet: Wenn es zu einem Schadenfall kommt und Stornokosten entstehen, zahlt die Versicherung 80 Prozent der entstehenden Kosten, der Versicherungsnehmer übernimmt die restlichen 20 Prozent. Fallen beispielweise 2000 Euro Stornogebühren an, muss die Versicherung davon 1600 Euro bezahlen und der Versicherte 400 Euro.
Zu unterscheiden: die Reiseabbruchversicherung
Kommt es zu einem Reiseabbruch, nachdem die Reise bereits angetreten wurde, zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht. In diesem Fall handelt es sich um eine Reiseabbruch. Der dadurch entstehende finanzielle Schaden deckt eine Reiseabbruchversicherung ab. So kommt diese Versicherung beispielsweise auch für die Mehrkosten auf, die durch den Reiseabbruch entstehen, wie beispielsweise die außerplanmäßige Rückreise. Bereits bezahlte Reiseleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden können, erstattet sie ebenfalls. Aber auch hier gilt: Die Versicherung kann nur aus wichtigen Gründen in Anspruch genommen werden, die explizit in der Police aufgeführt sind.
Generell günstiger für Vielreisende
Wer häufig in Urlaub fährt oder auch beruflich viel Reisen muss, kann mit einer Jahres-Reiseversicherung beliebig viele Reisen innerhalb des versicherten Zeitraums versichern. Diese Policen verlängern sich nach einem Jahr automatisch, was nicht jedem Versicherungsnehmer von vornherein klar ist.Es muss nicht bei jeder Reise eine neue Police abgeschlossen werden. Gerade für Familien gibt es günstige Jahrespolicen. Durch die Anpassung des Versicherungstarifs an die persönliche Situation können sich bei der Reiserücktrittsversicherung zusätzliche Sparpotenziale ergeben.