Tipps

Im Urlaub mit Hund: Wann greift die Reiserücktrittsversicherung?

In vielen Haushalten zählt der Hund als vollwertiges Mitglied und eine Reise ohne den geliebten Vierbeiner ist nur schwer vorstellbar. Ihn in einer Hundepension abzugeben oder bei Freunden zu lassen ist keine Option und so kommt er einfach mit in den Urlaub und darf sich an Stränden austoben, durch Berge tollen und die neue Umgebung mit ihren ganzen neuen Gerüchen wahrnehmen.

Wichtig ist, seinen Hund für die Reise zu versichern, damit eventuelle Kosten abgedeckt sind, die durch ihn verursacht werden könnten. Dazu zählt neben einer Reisekrankenversicherung für den Hund, die vor hohen Kosten bei unerwarteten Tierarztbesuchen im Ausland schützt, auch eine Reiserücktrittsversicherung, die für die gesamte Familie abgeschlossen wird und den Hund mit einschließt.

Der  Hund muss in den Reiseunterlagen vermerkt sein, um mit versichert zu sein

Die einzelnen Familienmitglieder müssen in der Reiserücktrittsversicherung mit aufgelistet werden. Für den Hund muss zwar keine extra Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden, er sollte aber in allen Miet- und Reiseunterlagen vermerkt werden. Nicht alle, aber ein paar Versicherungen bieten diese speziellen Tarife an, die für Hundebesitzer eine große Erleichterung darstellen. Schließlich kann es immer mal passieren, dass sich der Vierbeiner verletzt oder einen Unfall hat, was sich dann auf die ganze Familie auswirkt. Kann dann die Reise nicht angetreten werden, da die Familie bei dem Hund bleiben muss, hilft eine Reiserücktrittsversicherung dabei, nicht auf den Stornierungskosten sitzen zu bleiben.

Wann greift die Reiserücktrittsversicherung bei einer geplanten Reise mit Hund?

Nicht alle Versicherungen bieten die Mitversicherung eines Hundes an, weshalb es wichtig ist beim Versicherungsvergleich diese Option mit einzuschließen. Der Versicherungsvertrag sollte dann unbedingt darauf überprüft werden, unter welchen Bedingungen die Reiserücktrittsversicherung für den Hund greift. In der Regel zählen dazu:

  • Eine Impfunverträglichkeit des Hundes (manche Länder fordern spezielle Impfungen für Hunde, die nicht immer problemlos vertragen werden)
  • Eine Erkrankung des Hundes
  • Ein Unfall

Flex-Tarife bieten zusätzliche Optionen an

Manche Flex-Tarife, die einen erweiterten Versicherungsschutz anbieten, haben auch einen erweiterten Schutz für Hunde im Programm. Sollte der Hund zum Beispiel nicht mit in den Urlaub kommen und die Person, die währenddessen auf ihn aufpassen sollte, erkrankt schwer, zahlt die Versicherung die Stornierungskosten der Reise, die nicht mehr angetreten werden kann, da die Familie nun bei dem Hund bleiben muss. Diese Tarife sind in der Regel deutlich teurer, decken dafür aber auch mehr Eventualitäten ab.

Tarif ohne Selbstbehalt wählen

Wer eine Reiserücktrittsversicherung für die Familie inklusive Hund abschließt, sollte darauf achten, ob der Tarif einen Selbstbehalt vorsieht oder nicht. Tarife mit Selbstbehalt sind zwar etwas günstiger, dafür muss ein Teil der Stornierungskosten beim Nicht-Antritt der Reise selber bezahlt werden. Es empfiehlt sich, einen Tarif ohne Selbstbeteiligung zu wählen, um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben. Beim Abschluss einer Jahresversicherung ist es wichtig, den Hund bei jeder Einzelbuchung immer wieder in den Reiseunterlagen zu vermerken, andernfalls gilt der Versicherungsschutz für ihn nicht.