
Tipps
Günstige Reiserücktrittsversicherung
Mit dem Buchen einer Reise beginnt schon die Vorfreude auf den Urlaub. In Gedanken geht es schon im Flieger Richtung Reiseziel. Diese Vorfreude kann schnell getrübt werden durch unvorhergesehene Ereignisse. Dann war es das in manchen Fällen mit dem Urlaub, die Reise wird abgesagt. Damit zu der Enttäuschung nicht auch noch ein finanzieller Schaden hinzukommt, ist es ratsam eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Dann müssen sich Reisende zumindest um das investierte Geld keine Sorgen machen.
Wozu ist die Reiserücktrittsversicherung gut?
Die Reiserücktrittsversicherung bewahrt Reisende davor, im Fall, dass sie die Reise nicht antreten können, hohe Stornogebühren bezahlen zu müssen. Im Idealfall ist im Versicherungsumfang auch eine Reiseabbruchversicherung enthalten, die ebenfalls vor teuren Umbuchungen schützt.
Was ist bei einer Reiserücktrittsversicherung genau versichert?
Die Reiserücktrittsversicherung leistet nicht in jedem Fall, wenn ein Reisender seine geplante und bereits bezahlte Reise nicht antreten kann. Im Normalfall leistet die Versicherung nur bei unerwarteten und wichtigen Ereignissen, die es unmöglich machen zu verreisen. In welchen Fällen die einzelnen Versicherungen leisten, steht in den Versicherungsunterlagen. Inwieweit eine Gesellschaft einen Rücktrittsgrund anerkennt, ist in manchen Fällen Auslegungssache. In den folgenden Fällen zahlen die Versicherer, die eine Reiserücktrittspolice anbieten, üblicherweise:
- unvorhergesehene, schwere Erkrankung
- ein enger Familienangehöriger verstirbt
- der Versicherte hat einen schweren Unfall oder wurde Opfer einer Straftat
- Komplikationen in der Schwangerschaft
- der Versicherungsnehmer erleidet einen schweren Vermögensschaden, beispielsweise durch ein Unwetter oder einen Brand
- der Versicherungsnehmer erhält eine Vorladung als Zeuge vom Gericht
- durch eine mindestens zweistündige Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel verpasst der Reisende den Flug
- der Versicherungsnehmer wird unerwartet arbeitslos
Tipp: Nicht alle Versicherungen sind gleich. Grundsätzlich zahlen die Versicherungen in den hier aufgeführten Fällen, dennoch kann es bei der Auslegung der Gründe zu Unterschieden kommen.
So kommt es beispielsweise immer wieder vor, dass Versicherungen im Fall von Schwangerschaftskomplikationen nur zahlen, wenn die Schwangerschaft bei der Buchung der Reise noch nicht bekannt war. Das müssen die Versicherten im Zweifelsfall dann auch beweisen können.
Für wen empfiehlt sich eine Reiserücktrittsversicherung`?
Wer mit kleinen Kindern oder Senioren verreist, hat meist ein etwas höheres Rücktrittsrisiko. Hier ist eine Reiserücktrittsversicherung auf jeden Fall zu empfehlen.
Bei der Buchung einer Reise bieten viele Veranstalter, insbesondere bei einer Onlinebuchung, entsprechende Versicherungen an. Von diesen Angeboten raten Verbraucherschützer ab. Es ist in der Regel günstiger, die Reiserücktrittsversicherung eine eigene Police bei einer Versicherungsgesellschaft abzuschließen, die an die jeweilige Lebenssituation angepasst ist. Der Abschluss der Versicherung sollte zeitnah nach der Buchung der Reise erfolgen. Bei den meisten Versicherern gilt eine Frist von 14 bis 42 Tagen, nachdem die Reise gebucht wurde oder mindestens 24 bis 30 Tage vor Reiseantritt. Das heißt, Reisenden können sich etwas Zeit nehmen, und die Angebote der verschiedenen Versicherer miteinander vergleichen.
Tipp: Je eher Reisende die Reiserücktrittsversicherung abschließen umso besser. Das kann nämlich schnell in Vergessenheit geraten bei den anstehenden Reisevorbereitungen und der Vorfreude auf die Reise. Kommt es dann zum Ernstfall und der Reisende tritt seine Reise nicht an, ist es meist zu spät, noch einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.
Wenn mehrere Personen verreisen
Geht es mit der ganzen Familie oder einer Gruppe auf Reisen, können alle gemeinsam eine Police abschließen. Wenn dann einer die Reise nicht antreten kann, sind dennoch alle versichert. Dabei sind diese Versicherungen in der Regel wesentlich günstiger, als wenn jeder seine eigene Reiserücktrittsversicherung abschließt. Bei der Familienpolice sind zwei Erwachsene, die in häuslicher Gemeinschaft leben, und deren Kinder bis 21 Jahre versichert.
Außerdem können Reisende, die mehrmals im Jahr verreisen, von einer günstigen Jahrespolice profitieren. Mit einer solchen Police bezahlt der Versicherte einen festen Jahresbeitrag und kann so oft verreisen wie er möchte. Wichtig ist nur, dass die Versicherungssumme so hoch ist, dass sie den Reisepreis für die anstehende Reise abdeckt. Es ist nicht notwendig, alle Reisekosten zu summieren.
Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung
Wer eine Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung abschließt, bleibt im Fall des Reiserücktritts auf einem Teil der Kosten sitzen. Je nach Art des Vertrages und Höhe des Reisepreises kann das auch teuer werden. Kostet die Reise beispielsweise 1000 Euro und die Selbstbeteiligung ist mit 20 Prozent vereinbart, muss der Reisende bei einer Stornierung der Reise 200 Euro selbst bezahlen. Das steht meist in keinem Verhältnis zum gesparten Versicherungsbeitrag. Besser ist es, einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung abzuschließen.
Reiserücktrittsversicherung in der Kreditkarte inklusive
Bei vielen Kreditkarten ist ein Versicherungspaket inklusive. Dabei ist oftmals eine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Damit diese Versicherung tatsächlich zahlt, muss bei den meisten Anbietern die Reise mit der Kreditkarte bezahlt worden sein. Wer nicht alleine verreist, sollte abklären, wer mitversichert ist, wann die Versicherung haftet und bis zu welchem Betrag. Diese Kreditkarte mit Versicherungspaket ist dann besonders interessant, wenn Kunden ohnehin viel unterwegs sind, privat oder geschäftlich.