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FAQ zu Reiserücktrittsversicherungen: Antworten auf die 20 wichtigsten Fragen

  1. Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung schützt davor, auf den Stornokosten sitzenzubleiben, wenn eine Reise nicht angetreten werden kann. Sie greift unter verschiedenen Umständen und erstattet dem Kunden dann die Kosten, die ihn die Stornierung gekostet hat (bei einem Tarif ohne Selbstbehalt zu 100 %). Dem Kunden entsteht somit kein finanzieller Schaden, wenn er seine Reise nicht wie geplant antreten kann.

  1. Wann greift eine Reiserücktrittsversicherung?

In ihren Basis-Tarifen decken praktisch alle Versicherungen dasselbe Leistungsspektrum ab:

  • Eine schwere Krankheit, die unerwartet auftritt
  • Ein schwerer Unfall, der den Reiseantritt unmöglich macht
  • Tod
  • Eine zum Buchungszeitpunkt noch nicht bekannte Schwangerschaft
  • Plötzlicher Verlust des Arbeitsplatzes
  • Elementarschäden am Eigentum, die durch Erdbeben, Sturm, Feuer, Blitzeinschlag oder Hochwasser entstanden sind
  • Unvorhergesehene Aufnahme einer neuen Beschäftigung beziehungsweise Wechsel des Arbeitsplatzes und einer damit verbundenen Urlaubssperre
  • Vorladung als Zeuge vor Gericht
  • Bei einer defekten oder gebrochenen Prothese oder bei Problemen mit einem Implantat
  • Der Reisende ist Opfer eines Einbruchs geworden
  • Impfunverträglichkeit
  • Eine für die laufende Ausbildung relevante Prüfung muss im Reisezeitraum wiederholt werden, weil sie im vorherigen Versuch nicht bestanden wurde
  1. Gibt es Tarife, in denen noch mehr Fälle abgedeckt werden?

Manche Versicherungen bieten sogenannte Flex-Tarife an, deren Leistungsspektrum noch umfassender ist. Dann sind auch Trennungen unter Paaren abgesichert, ebenso wie die Berufung zum Trauzeugen in Verbindung mit einem Hochzeitstermin, der in den Reisezeitraum fällt. Auch wenn jemand auf den eigenen Hund aufpassen sollte und schwer erkrankt zahlt die Versicherung für den Reiserücktritt, wenn keine andere Person gefunden werden kann.

Flex-Tarife sind teurer als Basis-Tarife, decken dafür aber auch mehr Eventualitäten ab. Wie bei allen Umständen, die den Reiseantritt unmöglich machen gilt, dass sie unvorhergesehen eintreten müssen und der Versicherung vor allem nachgewiesen werden müssen.

  1. Wie gut muss der Reiserücktritt begründet sein?

Der Grund, weshalb die Reise nicht angetreten werden kann, muss unerwartet auftreten und der Versicherung belegt werden. Bei allen Krankheitsfällen und Unfällen genügt dafür in der Regel ein Attest vom Arzt oder Krankenhaus, bei einer unerwarteten Schwangerschaft kann eine Bescheinigung des Frauenarztes mit Vermerk der Schwangerschaftswoche eingereicht werden und bei einem Verlust des Arbeitsplatzes oder einer neuen Stelle kann der Versicherung das Kündigungsschreiben oder der neue Arbeitsvertrag gezeigt werden. Ohne Nachweis zahlt die Versicherung nicht, weshalb es wichtig ist auch bei eher ungewöhnlichen Fällen eine offizielle Bestätigung zu erhalten.

  1. Wann zahlt die Versicherung nicht?

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht bei Ereignissen, die zu erwarten oder kalkulierbar waren wie zum Beispiel bei einer chronischen Erkrankung. Entscheidend ist auch, wer alles mit in die Versicherung aufgenommen wurde. Die Versicherung zahlt nicht bei Gründen wie „schlechtes Wetter“ am gebuchten Reiseziel, Flugangst, einer bereits bekannten Schwangerschaft ohne Komplikationen oder bei Streik von Fluggesellschaften und Bodenpersonal. Weitere Gründe, bei denen die Versicherung nicht zahlt, sind folgende:

  • Krieg
  • Höhere Gewalt wie zum Beispiel Naturkatastrophen, Seuchen oder Epidemien im Reiseland
  • Terrorgefahr oder Reisewarnungen
  • Reiserücktrittsgründe, die psychischer Natur sind
  • Vom Chef stornierte Urlaubstage
  • Es wurde bereits eingecheckt (das Einchecken markiert den Antritt der Reise)
  1. Kann die gesamte Familie inklusive Hund versichert werden?

Eine Reiserücktrittsversicherung für die ganze Familie abzuschließen, ist kein Problem. Der Versicherungsschutz kann auch auf den Hund erweitert werden, sodass die Versicherung dann zahlt, wenn die Familie nicht fliegt, da der Hund krank wird und zuhause beaufsichtigt werden muss. Wichtig ist jedoch, dass der Hund in allen Miet- und Reiseunterlagen vermerkt ist, denn nur dann kann auch der Versicherungsschutz für ihn greifen. Die versicherten Familienmitglieder müssen alle namentlich und mit Alter beim Versicherungsabschluss angegeben werden und je nachdem wie der Tarif gestaltet wird, können auch einzelne Mitglieder bei Reisen ohne die anderen Familienmitglieder vom Versicherungsschutz profitieren.

  1. Wie gut sind Reiserücktrittsversicherungen, die über die Kreditkarte mit abgeschlossen werden?

Grundsätzlich bieten Reiserücktrittsversicherungen, die über die Kreditkarte mit abgeschlossen werden, einige Vorteile. Die Tarife gelten nicht nur für einzelne Reisen, sondern immer, sodass auch kleinere Trips einen Reiserücktrittsschutz haben, für die man eher keine eigene Versicherung abschließen würde. Außerdem muss man sich bei der Buchung keine Gedanken mehr über eine Reiserücktrittsversicherung machen, sondern ist für jede Reise versichert.

Wichtig ist jedoch, die Versicherung und ihre Leistungen genau zu prüfen. So ist bei vielen Reiserücktrittsversicherungen über Kreditkarten die Versicherungsleistung daran gekoppelt, dass ein Teil oder der gesamte Reisepreis mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Versicherte, die eine Kreditkarte mit Versicherung abschließen wollen, sollten darauf achten, dass der Versicherungsschutz unabhängig von der Bezahlart besteht. Schließlich wollen manche Reiseveranstalter oder Reisebüros die Zahlung der Reise per Überweisung und wer dann seine Reiserücktrittsversicherung nur unter der Bedingung nutzen kann, dass mindestens 50 % des Reisepreises mit Kreditkarte bezahlt wurden, hat Pech gehabt.

Die Tarife, die mit den Kreditkarten angeboten werden, gelten häufig als wenig verbraucherfreundlich und fordern oft einen Selbstbehalt. Da der Selbstbehalt für Versicherte ärgerlich ist, sollte die Versicherung über die Kreditkarte unbedingt daraufhin überprüft werden. Es lohnt sich ein gründlicher Vergleich der Angebote, um nicht nur eine gute Kreditkarte, sondern auch eine gute Reiseversicherung ohne bestimmte Zahlungsbedingungen und einen Selbstbehalt zu finden.

  1. Was genau bedeutet eine Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt?

Bei einer Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt zahlen Versicherte zwar weniger für ihre Police, müssen im Schadensfall einen Teil der Kosten aber selber tragen. So bezahlt die Versicherung dann zum Beispiel nur 80 % der Stornokosten, die verbleibenden 20 % muss der Versicherte selber tragen. Es empfiehlt sich, einen Tarif ohne Selbstbehalt abzuschließen, um die Urlaubsreise auch wirklich kostenfrei absagen zu können.

  1. Brauchen Jugendliche oder Studenten, die für einen Work and Travel-Aufenthalt, ein Praktikum oder ein Studium ins Ausland gehen auch eine Reiserücktrittsversicherung?

Auch für Jugendliche oder Studenten, die einen längeren Auslandsaufenthalt geplant haben, kann sich eine Reiserücktrittsversicherung lohnen. Für sie gibt es bei vielen Versicherungsgesellschaften spezielle Tarife, die etwas günstiger sind als die Tarife für Erwachsene. Die Bedingungen unter denen die Versicherung greift sind dieselben und gerade bei der Buchung eines teuren Übersee-Flugs, der in jungen Jahren meist hart erspart werden muss, kann ein Versicherungsabschluss lohnen. Schließlich werden längere Auslandsaufenthalte meist auch weit im Vorfeld geplant und es kann immer etwas dazwischenkommen, das zum Buchungszeitpunkt nicht absehbar war, wie zum Beispiel eine nicht bestandene Prüfung, die wiederholt werden muss.

  1. In welchem Zeitraum nach der Buchung muss die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?

Eine Reiserücktrittsversicherung sollte spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden, um wirksam zu sein.  Wird die Reise kurzfristiger gebucht, muss die Versicherung spätestens 3 Werktage nach Reisebuchung abgeschlossen werden. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz und im Schadensfall bleibt der Kunde auf den Stornierungskosten sitzen.

  1. Zahlt die Versicherung nur die Stornokosten?

Ja! Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet nur die Stornokosten einer Reise. Ist eine Reise also gar nicht erst stornierbar, ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung überflüssig.

  1. Was ist besser – eine Jahresversicherung oder ein Einzelabschluss?

Eine Reiserücktrittsversicherung kann sowohl als Jahresvertrag als auch für einzelne Reisen abgeschlossen werden. Wer mehrmals im  Jahr verreist, ist mit einem Jahresvertrag in der Regel besser bedient. Je nach Reisepreis kann aber auch bei einer einzelnen Reise ein Jahresvertrag günstiger sein, muss allerdings dann auch wieder rechtzeitig gekündigt werden. 3.000 € Reisepreiss gelten als grober Richtwert, bei dem die Jahrespolice günstiger sein kann als ein Einzelvertrag.

Der Vorteil einer Jahresversicherung ist, dass auch kleinere Reisen wie Wochenendtrips, für die normalerweise aufgrund des verhältnismäßig niedrigen Reisepreises keine Versicherung abgeschlossen wird, versichert sind. Wer eine Reise bucht, die 3.000 € oder mehr kostet, sollte auf jeden Fall die Kosten für eine Jahresversicherung mit denen einer Einzelpolice vergleichen, da diese dann günstiger sein kann.

  1. Wie sieht es mit der Kündigung einer Jahresversicherung aus?

Wer eine Reiserücktrittsversicherung für ein Jahr abgeschlossen hat, muss daran denken den Vertrag rechtzeitig zu kündigen, wenn er für das nächste Jahr nicht mehr benötigt wird. Die meisten Versicherungsgesellschaften sehen eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor. Einzelne Gesellschaften haben sogar eine verkürzte Frist von einem Monat – Versicherte sollten diese Fristen aber am besten gleich bei Abschluss in ihrem Vertrag nachsehen und sich das Datum für die Kündigung notieren.

  1. Wie vergleicht man am besten?

Um die Preise und Leistungen verschiedener Reiserücktrittsversicherungen zu vergleichen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. So gibt es im Internet verschiedene Tabellen, die die unterschiedlichen Versicherungen, Tarife und Leistungen auflisten. Noch besser ist aber in der Regel ein Vergleichsrechner, bei dem der Verbraucher seine Daten und Angaben zur Reise eingeben kann und dann das bestmögliche Ergebnis angezeigt bekommt. Dabei werden unter anderem das Alter der zu versichernden Personen, der Reisepreis und der Reisezeitraum berücksichtigt.

  1. Was passiert bei einem Abbruch der Reise während man schon unterwegs ist?

Wird die Reise angetreten und es kommt währenddessen zu einer unvorhergesehenen Erkrankung, einem Unfall oder einem anderen schwerwiegenden Zwischenfall, haben nur die Versicherten eine Chance auf Kostenerstattung, die eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen haben. Eine Reiseabbruchversicherung gilt als eine sinnvolle Ergänzung zur Reiserücktrittsversicherung und kann oft im Paket gemeinsam abgeschlossen werden.

Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur dann, wenn eine Reise gar nicht erst angetreten werden kann. Sobald für die Reise eingecheckt wurde, gilt die Reise als angetreten und alles was danach passiert muss extra versichert werden.

  1. Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung überhaupt?

Die Preise für eine Reiserücktrittsversicherung variieren und hängen in erster Linie vom Reisepreis ab. Für Reisen mit einem Preis von 1.000 € ist ein Versicherungsschutz ab rund 30 € zu haben (je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft). Individuelle Unterschiede in den einzelnen Tarifen gibt es einige und sie sollten unbedingt beachtet werden. So kann es sich lohnen 10 € mehr für den Versicherungsschutz auszugeben, wenn dafür kein Selbstbehalt inkludiert ist.

Versicherungen für Reisen um die 3.000 € kosten zwischen 100 und 140 €, für das gleiche Geld gibt es auch die Jahresversicherung. Luxus-Reisen ab 6.000 € aufwärts können im Schnitt ab 180 € versichert werden, auch hier ist ein Jahresvertrag meist die günstigere Variante. Pauschal lassen sich die Preise für eine Reiserücktrittsversicherung nur schwer nennen, es hängt immer von der Anzahl der versicherten Personen und dem Reisepreis ab.

  1. Wann greift eine Reiserücktrittsversicherung bei einer Reise mit Hund?

Ein Hund kann problemlos mit versichert werden. Die Versicherung bezahlt die Stornokosten dann in folgenden Fällen:

  • Erkrankung des Hundes
  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit
  1. Gibt es ein Höchstalter für den Versicherungsschutz?

Nein, das Alter ist nicht gedeckelt. In jedem Alter können sich Reisende gegen den Reiserücktritt versichern. Ab einem gewissen Alter (meistens ab 63) müssen Reisende aber mit Aufschlägen für  den Versicherungstarif rechnen, da das Risiko zu erkranken mit dem Alter zunimmt und somit auch das Risiko für die Versicherung steigt, zahlen zu müssen.

  1. Muss ich für den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung in Deutschland gemeldet sein?

Diese Regelung ist von Versicherung zu Versicherung verschieden. Manche fordern beim Abschluss eines deutschen Versicherungsvertrags auch einen deutschen Wohnsitz, andere stellen als Bedingung einen deutschen oder europäischen (EU-Länder) Wohnsitz. In den Versicherungsbedingungen können diese Voraussetzungen nachgelesen oder bei der Versicherung erfragt werden.

  1. Bis wann muss der Reiserücktritt der Versicherung gemeldet werden?

Stehen eine Erkrankung, ein Unfall oder eine Schwangerschaft dem Reiseantritt im Wege, sollte dies der Versicherung so früh wie möglich gemeldet werden. Das heißt, sobald der Grund für den Nicht-Antritt der Reise bekannt wird, sollte die Versicherung darüber informiert werden. Wichtig ist, dass die Versicherung informiert wird, bevor die Reise angetreten wird. Je nachdem was alles mitversichert ist, kann schon der Weg zum Flughafen als Reiseantritt zählen und wird dann erst am Flughafen die Versicherung angerufen, ist es zu spät um noch von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch zu machen.

Wer eine Versicherung abschließt, sollte sich bei Abschluss über alle Bestimmungen und Fristen informieren, die die Versicherungsgesellschaft hat. Schließlich wäre es zu ärgerliche eine Versicherung abzuschließen und dann nicht von ihrer Leistung zu profitieren, da ein Formfehler vorliegt.