Versicherer

Europäische Reiseversicherung AG – mit ERV sicher in den Urlaub starten

Die ERV ist ein international agierendes Unternehmen und zählt zu den marktführenden Anbietern im Bereich der Reiseversicherer. Die REV beschäftigt derzeit 585 Mitarbeiter und ist in über 20 Ländern aktiv. Das Unternehmen setzt auf höchstmögliche Kundenorientierung und Flexibilität. Dabei hält es Reiseversicherungen bereit, die Deutsche im Ausland nutzen können sowie Policen, die Reisend absichern, die aus dem Ausland stammen und innerhalb Deutschlands zu privaten Reisezwecken unterwegs sind.

Die Reiserücktrittsversicherung der ERV online oder in den Service-Centern beantragen

Die REV AG ist bei Verbrauchern beliebt, wenn es um Reiserücktrittsversicherungen, Auslandsversicherungen und Rundum-sorglos-Pakete geht. Die unterschiedlichen Tarife ermöglichen es, genau auf die Bedürfnisse der Reisenden einzugehen:

  • Reiserücktrittsversicherung für Einzelpersonen
  • Reiserücktrittsversicherung für Familien und Paare
  • Reiseschutz für Schüler und Klassenfahrten
  • Für Studenten, Azubis, AuPairs und Sprachschüler
  • Gruppentarife (ab 10 Personen)
  • Für Incoming-Besucher in Deutschland
  • Für Geschäftsreisende

Diese Risiken sind bei der ERV Reiserücktrittsversicherung inkludiert:

Die Tarife der ERV decken die folgenden Risiken ab:

  • Unerwartete schwere Erkrankung, die einen Reiseantritt unmöglich macht
  • Eine schwere Verletzung von einem Unfall
  • Todesfall des Versicherten oder einem/r Angehörigen
  • Arbeitsplatzverlust
  • Plötzlicher Organspende-Termin
  • Schwangerschaft
  • Schwerwiegender Schaden am Eigentum (Feuer, Wasserrohrbruch o.ä.)

Die Konditionen der Reiserücktrittsversicherung

Die ERV bietet Versicherungsmodelle für alle Urlaubs- und Geschäftsreisen an. Reisende profitieren von einer Versicherung mit einem weltweiten Geltungsbereich. Die Versicherung erstattet die Stornokosten, die auftreten, wenn Reisende aus einem versicherten Grund die Reise absagen. Zudem sind die Mehrkosten bei einem verspäteten Reiseantritt durch die Versicherung abgedeckt sowie die Kosten eines Mietwagens im Falle einer Autopanne oder eines Unfalls. Die Tarife des ERV gliedern sich in Angebote mit Selbstbeteiligung und Tarife ohne Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung beträgt bei der Storno- und Reiseabbruch-Versicherung 20%  des erstattungsfähigen Schadens und liegt bei mindestens 25 € pro Person. Der Tarif des ERV beschränkt sich auf die gebuchte Reise innerhalb des angegebenen Reisezeitraums. Gesonderte Tarife ermöglichen einen Versicherungsschutz für das gesamte Jahr. Hier ist die Reiseabbruchversicherung ebenfalls enthalten.

Sondertarife bei Gruppen- und Klassenfahrten

Klassen, Gruppenreisende und Geschäftsreisende können bei der ERV gesonderte Tarife in Anspruch nehmen. Als Schülerreisegruppe gelten Klassen ab sechs Personen und zwei mitreisenden Begleitpersonen. Die maximale Versicherungssumme beläuft sich auf 1.000 € pro Person, dieser Tarif ist nur ohne Selbstbeteiligung buchbar. Zusätzlich zu den allgemeinen Versicherungsgründen kommt in einem Tarif für Schüler und Klassen das Lehrerausfall-Risiko hinzu. Fällt eine Lehrkraft als Aufsichtsperson aus, so erstattet die Versicherung die kompletten Stornokosten der gesamten Reise.

Geschäftsreisende können zwischen verschiedenen Tarifen wählen

Geschäftsreisende haben die Wahl zwischen drei verschiedenen Tarifoptionen:

  • Dienstreise Krankenversicherung CareBasic
  • Dienstreiseversicherung CarePlus
  • Versicherungsschutz Dienstreise Individual

Die Reiserücktrittsversicherung muss für alle bestehenden Tarifmodelle gesondert hinzu gebucht werden. Diese gewährleistet einen umfassenden medizinischen Notfall-Service und erstattet alle auftretenden Arzt-, Such-, Rettungs- und Bergungskosten, die im Ausland anfallen.

Das leistet die Reisegepäckversicherung der ERV

Auf Reisen ist es nicht nur wichtig, die Reisenden selbst zu versichern – auch das Gepäck sollte versichert sein, damit bei einem auftretenden Schadensfall ein Anspruch auf Erstattung besteht. Die Reisegepäckversicherung des ERV gilt für aufgegebenes und mitgeführtes Gepäck und garantiert eine finanzielle Entschädigung, wenn das Gepäck verloren geht oder gestohlen wird. Der Verlust oder der Diebstahl des Gepäcks unterliegt der Nachweispflicht und erfordert eine Bestätigung der zuständigen Fluggesellschaft oder der örtlichen Polizeibehörde.

Zu den Risiken, auf deren Basis eine Erstattung möglich ist, zählen:

  • Diebstahl des Gepäcks
  • Unfall eines Transportmittels
  • Naturereignisse oder andere unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. Feuer

Die Versicherten haben in diesen Fälle einen Anspruch auf maximal 1.000 € pro Person, bei elektronischen Gegenständen gilt ein Satz von 50% der Versichertensumme.

Der persönliche Kontakt mit der ERV

Falls eine Reise nicht angetreten oder nur verspätet angetreten werden kann, bietet der ERV seinen Kunden verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme an. Für allgemeine Fragen steht ein Servicecenter von Montag bis Samstag zur Verfügung. Alternativ können sich die Versicherten auch per E-Mail an die ERV wenden.