
Versicherer
DEVK Reiserücktrittsversicherung
Die DEVK besteht schon seit mehr als 130 Jahren und war ursprünglich eine betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn für die Hinterbliebenen-Versorgung. Heute ist die DEVK ein leistungsstarker Versicherungskonzern mit 2.400 haupt- und 3.600 nebenberuflichen Vertriebspartnern. Im Bereich Reiseversicherungen arbeitet das Unternehmen mit der ERV – Europäische Reiseversicherung – zusammen.
Umfassende Leistungen des Kooperationspartners ERV
Reisen ist nicht immer nur Vergnügen, manchmal ist es auch unangenehm oder gefährlich. Verschiedene Vorfälle können das Reisevergnügen trüben. Zu den häufigsten Risiken zählen Diebstahl, Krankheit, verschwundenes oder verspätetes Gepäck, Reiserücktritt oder Reiseabbruch. In all diesen Fällen bietet die ERV eine Reiseversicherung an, die unkompliziert hilft und im Notfall finanziellen Schutz bietet. Die Notrufzentrale ist rund um die ganze Welt für die Versicherten da. Das Team besteht aus Ärzten und geschulten Mitarbeitern mit langjähriger Erfahrung. Hilfe gibt es in über 25 Sprachen, um alles Notwendige zu regeln.
Reiserücktrittsversicherung der ERV
Eine Reise stornieren zu müssen ist schon schlimm genug. Wer dann auch noch die Kosten für die Stornierung zu tragen hat, ist gleich doppelt gestraft. Mit einer Reiserücktrittversicherung erstattet die kooperierende ERV in den versicherten Fällen die anfallenden Stornokosten und bewahrt den Versicherten vor dem finanziellen Schaden. Die Reiserücktrittversicherung bietet dabei Schutz, ob nun für die Wochenendreise nach München oder den Sommerurlaub in Australien. Versicherungsschutz besteht bis zur vereinbarten Höchstsumme pro Reise.
In welchen Fällen zahlt die ERV Reiserücktrittkostenversicherung?
Neben den nachfolgend genannten wichtigsten versicherten Risiken, sind noch weitere Risiken abgedeckt, die im Einzelfall dem Versicherungsvertrag zu entnehmen sind.
- Stornierung aus einem versicherten Grund
- Verspäteter Antritt der Reise
- Kosten für ein Mietfahrzeug, weil das Auto maximal einen Tag vor Reiseantritt durch eine Panne oder einen Unfall fahruntauglich wird und sich dadurch der Reisebeginn verspätet
- Assistance-Leistungen inklusive
Der Kooperationspartner ERV gibt den Kunden regelmäßig Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.
Welche Gründe sind versichert?
Die Reiserücktrittversicherung tritt natürlich nicht für jeden Grund ein. Beispielsweise haftet sie nicht für Umstände, die bereits bei Vertragsabschluss bekannt waren. Auch Fälle von höherer Gewalt oder die Angst vor einer drohenden Erkrankung sind für die Versicherung kein Grund, die Stornokosten zu übernehmen.
Zu den versicherten Gründen gehören:
- schwere Verletzungen nach einem Unfall
- Tod
- Unerwarteter Termin zur Organspende oder zum Organempfang
- Schwangerschaft
- unerwartete und schwere Ersterkrankungen oder die Verschlechterung einer Vorerkrankung, wenn in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung stattgefunden hat.
- unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes infolge einer betriebsbedingten Kündigung
- erheblicher Schaden am Eigentum durch Wassereinbruch, Feuer oder ein Elementarereignis
Für jede Reise die richtige Reiserücktrittversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung der ERV gilt weltweit und es lässt sich jede Art von Reise damit absichern. Sie gilt für Bahn-, Schiffs-, Flug- oder Busreisen. Damit der mögliche Schaden auch tatsächlich erstattet wird, ist es sehr wichtig, den Reisepreis korrekt anzugeben. Dabei sind alle gebuchten Reiseleistungen zusammenzurechnen. Die Versicherung ist dann für die Gesamtsumme abzuschließen, auf diese Weise lässt sich eine Unterversicherung vermeiden. Die Prämie lässt sich in Prämientabellen anhand von Reisepreisstufen ablesen.
Neben den klassischen Einzelversicherungen hat die ERV auch Familienversicherungen, die preislich günstiger sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Familie mit Kindern, zwei Frauen mit Kindern, zwei Männer mit Kindern oder eine Einzelperson mit Kindern verreisen.
Wer schon früh weiß, dass er mehrmals verreisen wird, kann eine günstige Jahresversicherung abschließen. Der Reiseversicherungsschutz gilt ab Vertragsabschluss für die nächsten 365 Tage. Die Jahrespolice verlängert sich jedes Jahr automatisch, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag nicht ausdrücklich kündigt. Dadurch sind Reisende immer bestens abgesichert und müssen sich nicht weiter um ihren Reiseschutz kümmern.
Die Reiserücktrittsversicherung lässt sich mit oder ohne Selbstbehalt wählen. Die Prämie mit Selbstbehalt ist günstiger, allerdings muss der Versicherungsnehmer im Schadensfall den vereinbarten Eigenanteil auf jeden Fall selbst tragen. In der Regel sind im Versicherungsfall 20 Prozent der erstattungsfähigen Kosten, mindestens 25 Euro pro Person zu zahlen. Wer im Schadenfall keine Kosten übernehmen möchte, sollte auf jeden Fall die Versicherung ohne Selbstbehalt wählen.