
Versicherer
Reiserücktrittsversicherung der Debeka – entspannt und sicher in den Urlaub fahren
Debeka ist ein Unternehmen im Finanz- und Versicherungssektor und existiert seit 1905. Das Unternehmen gewährleistet einen umfangreichen Versicherungsschutz für private Verbraucher und auch für mittelständische und große Firmen. Die Debeka-Gruppe beschäftigt derzeit rund 16.352 Mitarbeiter und arbeitet mit vielen internationalen Betrieben zusammen. Das Unternehmen ermöglicht durch seine weit mehr als 4.000 Standorte eine gezielte und kundennahe Betreuung.
Die Debeka-Reiseversicherung online oder vor Ort beantragen
Die Debeka hält zahlreiche Angebote an Reiseversicherungen bereit.
Dazu zählen:
- Die Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruch-Versicherung
- Reisegepäck-Versicherung
- Reiseservice-Versicherung
Das Unternehmen offeriert Single- und Familientarife für ein Jahr. Versicherte Personen in dem Familientarif sind die Eltern sowie deren leibliche Kinder bis zu einem Alter von 20 Jahren. Der Versicherungsschutz wird dabei über einen vereinbarten Zeitpunkt abgeschlossen und gilt höchstens bis zu 42 Tagen je Reise. Dieser Zeitraum lässt sich nur verlängern, wenn es zu Verzögerungen kommt, welche die versicherte Person nicht selbst verantworten kann. Für Verbraucher, die viel und gerne reisen, sind die jährlich bindenden Tarife der Debeka interessant, welche sich verlängern, sofern keine Kündigung ausgesprochen wird. Debeka liefert „alles aus einer Hand“ – und die Beiträge werden monatlich zu einem festen Preis abgebucht.
Für diese Risiken gewährleistet die Debeka den Reiserücktritts- und Reiseabbruchs-Versicherungsschutz
- Todesfall
- Eine schwere Verletzung (zum Beispiel durch einen Unfall)
- Eine nicht vorhersehbare, schwere Erkrankung
- Schwangerschaft
- Andere Krankheitsfälle (zum Beispiel Unverträglichkeit einer Impfung, Prothesenbrüche)
- Schwerwiegender Schaden am Eigentum, verursacht durch Brände, Rohrbrüche, Naturgewalten oder Gewalteinwirkung durch Dritte
- Kündigung der Arbeitsstätte
- Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses
- Zu wiederholende Prüfungen, die nicht verschiebbar sind
Die genauen Voraussetzungen, unter denen ein Risiko als Reiserücktritts- oder abbruchgrund anerkannt wird, sind im Einzelfall mit der Versicherung zu klären. So gilt zum Beispiel der Grund „Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses“ nur, wenn der Versicherte zuvor arbeitssuchend war. Wechselt er aber von einer zur anderen Arbeitsstelle, tritt die Versicherung nicht ein.
Die Debeka erhebt eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent des aufgetretenen Schadens und mindestens 25 Euro pro Person. Die Selbstbeteiligung gilt allerdings nur für das Risiko „plötzlich aufgetretene schwere Erkrankung“. In allen anderen Fällen ist keine Selbstbeteiligung vorgesehen (Stand September 2017).
Bestimmungen für die Reisegepäck-Versicherung
Der Versicherungsschutz tritt mit dem Reisebeginn ein und endet bei der Ankunft am Wohnort. Versichert ist das persönliche Gepäck im Koffer, aber auch die Kleidung, Geschenke und erworbene Reiseandenken. Der Versicherungsschutz tritt dann in Kraft, wenn die persönlichen Wertsachen verloren gehen, beschädigt oder gestohlen werden. Bei einer verspäteten Anlieferung des Gepäcks durch das zuständige Beförderungsunternehmen übernimmt die Debeka die anfallenden Kosten für notwendige Ersatzeinkäufe. Für alle Ereignisse ist ein zweifelsfreier Nachweis notwendig. Verluste oder andere Beschädigungen sollten zunächst bei der zuständigen Polizeidienststelle vor Ort protokolliert werden. Ein schriftlicher Nachweis zu dem Schadenszeitpunkt während der Reise ist in einigen Fällen erforderlich.
Die Reiseservice-Versicherung der Debeka: Notrufnummer rund um die Uhr
Für die versicherten Personen der Debeka steht eine Notfallnummer zur Verfügung, die vom In-und Ausland aus erreichbar ist. Diese gilt sowohl für medizinische als auch für nicht-medizinische Notfälle und ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar.
Zu den Notfällen gehören:
- Flugausfälle, Verspätungen des Fliegers, Verpassen eines Verkehrsmittels
- Abhandenkommen von Reiseunterlagen oder Zahlungsmitteln
- Verlust von verschriebenen Medikamenten und Arzneimitteln
Die Leistungen der Versicherung für Reisen im Ausland erstrecken sich bei medizinischen Notfällen auf die Kostenübernahme aller anfallenden ambulanten Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und die anfallenden Arzneikosten. Nahestehende Personen der Versicherten bekommen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für einen Krankenbesuch oder die anfallenden Hotelkosten erstattet.
Zu den nicht-medizinischen Leistungen gehören die Organisation der Rückreise bei einer schweren Erkrankung, einem Unfall- oder Todesfall, sowie bei einem Raubüberfall die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Geldinstitut. Der Service erstreckt sich ebenfalls auf die Wiederbeschaffung von verlorenen Reisedokumenten, der Sperrung von Geldkarten, anfallende Umbuchungen oder unplanmäßige Änderungen im weiteren Reiseverlauf. Damit der Versicherungsfall in Kraft tritt, ist eine unverzügliche Mitteilung an die Notrufzentrale erforderlich, um die weiteren Schritte zu besprechen.
Für einen genaueren Überblick finden Interessierte weitere Informationen auf der Homepage der Debeka oder können ein nahegelegenes Servicecenter besuchen. Die Debeka verfügt zudem für allgemeine Fragen über eine Hotline, welche montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr erreichbar ist.