Versicherer

Barmenia Reiserücktrittsversicherung

Die Barmenia Versicherung ist eine große, unabhängige Versicherung in Deutschland mit einem umfangreichen Produktangebot in allen Sparten. Den Bestand von knapp 2 Millionen Versicherungsverträgen betreuen 3.300 Innen- und Außendienstmitarbeiter. Hinzu kommt eine große Anzahl an Maklern, die ebenfalls für die Betreuung von Versicherungsverträgen zuständig sind.

Die Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbehalt

Die Barmenia bietet Versicherungsschutz für Urlaubs- und Geschäftsreisen für bis zu 365 Tage. Dabei beinhaltet die Reiserücktrittversicherung folgende Bestandteile:

  • Reiserücktrittversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • umfangreiche Leistungen der Reise-Assistance

Die Reise-Assistance bietet auf Wunsch Informationen zu Einreise-, Devisen- Zollbestimmungen oder Impfungen. Erkrankt eine versicherte Person, kann die Reise-Assistance beispielsweise dabei helfen, einen Arzt oder ein Krankenhaus vor Ort zu finden.

Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem Reisepreis. Dabei ist es wichtig, die Gesamtsumme der Reisekosten zu berechnen, damit es am Ende nicht zu einer Unterversicherung kommt. In diesem Fall ersetzt die Versicherung nicht den tatsächlich entstandenen Schaden, sondern nur einen Anteil gemäß Prozentsatz der Unterversicherung.

Wer die Barmenia Reiseversicherungen mit Selbstbehalt wählt, zahlt je Versicherungsfall und versicherter Person eine Pauschale von 25 Euro selbst. Wird also Beispielsweise eine Reise mit 4 Personen storniert, sind 100 € vom Versicherungsnehmer selber zu tragen. Im Fall, dass der Grund für den Versicherungsfall eine Krankheit ist, ist ein Selbstbehalt in Höhe von 20 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme zu zahlen, mindestens 25 Euro für jede versicherte Person. Da kann es dann deutlich teurer werden. Beläuft sich die Versicherungssumme zum Beispiel auf insgesamt 2.000 €, bleiben 400 € Selbstbehalt beim Kunden.

Unterschied zwischen Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung

Bei vielen Versicherungen ist die Reiseabbruchversicherung Bestandteil der Reiserücktrittversicherung. Da beide Policen ineinandergreifen, ist eine kombinierte Versicherung sinnvoll.

Die Reiserücktrittversicherung tritt ein, wenn ein versicherter Grund einen Urlaub im Vorfeld verhindert. Ist die Reise einmal angetreten, endet der Versicherungsschutz der Reiserücktrittversicherung. Passiert im Urlaub etwas Unerwartetes, wodurch es unmöglich oder unzumutbar wird, die Reise fortzusetzen, beginnt der Versicherungsschutz der Reiseabbruchversicherung. Dabei sind natürlich die Gründe für den Abbruch der Reise wichtig.

Buchungsfrist für die Reiserücktrittversicherung der Barmenia

Reisende müssen die Reiserücktrittversicherung spätestens 14 Tage nach der Buchung der Reise und 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Liegt der Reisebeginn weniger als 30 Tage in der Zukunft, so ist die Versicherung spätestens drei Tage nach der Buchung der Reise abzuschließen.

Wann die Reiserücktrittversicherung die Stornokosten übernimmt

Gründe für einen Reiserücktritt gibt es viele. Jedoch sind nicht alle Gründe versicherbar. Wer beispielsweise aus Angst vor einem Terroranschlag nicht verreisen möchte, ohne dass es eine Warnung des Auswärtigen Amtes gibt, muss die Stornokosten selbst tragen. Nachfolgend ein Auszug aus den versicherten Gründen, wann die Barmenia Reiserücktrittversicherung ohne Selbstbehalt die Stornokosten übernimmt. Die vollständige Auflistung der versicherten Gründe finden sich in den Versicherungsbedingungen unter dem Stichwort „Informationen“.

  • unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes nach einer betriebsbedingten Kündigung
  • ungeplanter Wechsel des Arbeitsplatzes
  • unerwartete Aufnahme einer neuen Anstellung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Tod eines nahen Verwandten
  • schwerer Unfall oder unverhofft auftretende schwere Erkrankung der versicherten Person oder einer nah verwandten Person.

Kombinierte Reiserücktrittversicherung mit Reiseabbruchversicherung

Für berufsbedingte Reisen oder Urlaubsreisen hat die Barmenia eine kombinierte Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung. Mit dem Jahresvertrag sind Versicherungsnehmer damit bei allen Reisen für die Dauer von einem Jahr für den Fall des Reiseabbruchs oder des Reiserücktritts versichert. Die Versicherung übernimmt dann alles Stornokosten oder die Mehrkosten für eine vorzeitige Rückreise und Ähnliches.

Darüber hinaus bietet die Barmenia ihren Versicherten umfangreich Assistance-Leistungen an. Damit bekommen Versicherte im Schadenfall Hilfe und Unterstützung, wie die Vermittlung von Ärzten.

Was ist im Versicherungsumfang enthalten?

Die Reiserücktrittversicherung der Barmenia tritt für den Fall ein, dass eine versicherte Person eine Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten kann. Sie bezahlt die vertraglich vereinbarten Kosten für den Reiserücktritt. Dabei sind die entstandenen Stornokosten darzulegen. Damit die Versicherung die Erstattung vornimmt, muss ein triftiger, vertraglich vereinbarter Grund vorliegen. Dazu gehören beispielsweise auch erhebliche Schäden am Eigentum durch eine Einbruch oder eine Überschwemmung. Die Versicherungsleistung ist durch die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.