Versicherer

ADAC Reiserücktrittsversicherung

Der ADAC (Allgemeine Deutsche Automobil-Club) ist der größte Verkehrsclub Europas und zählt rund 20 Millionen Mitglieder. Neben der Pannenhilfe, dem Betrieb von Rettungshubschraubern, dem Vertrieb von Stadtplänen und Landkarten und dem Betrieb von Fahrsicherheitszentren sind Versicherungen ein weiteres Standbein des ADAC.

Alles in Bezug auf das Thema Auto, aber auch generell alles rund um’s Reisen kann über den ADAC versichert werden. Kunden schätzen den ADAC in vielen Lebenslagen als den Retter in der Not und mit diesem Image arbeitet auch das Versicherungsgeschäft des Automobilclubs, die für jede Notsituation die richtige Lösung parat haben.

Die Reiserücktrittsversicherung des ADAC ist für ADAC-Mitglieder sogar noch günstiger

Neben der Auslandskrankenversicherung ist die Reiserücktrittsversicherung eine der zentralen Versicherungen des ADAC und wirbt mit diesen Vorzügen:

  • ADAC Mitglieder profitieren von günstigeren Tarifen im Vergleich zu Nicht-Mitgliedern
  • Der Reiserücktrittsschutz gilt weltweit, auch außerhalb Deutschlands
  • Die Reiserücktrittsversicherung kann jederzeit abgeschlossen werden, auch wenn die Reise bereits gebucht wurde
  • Tarife können als Jahrestarif abgeschlossen werden
  • Auch der Reiseabbruch und das Gepäck können mit versichert werden
  • Im Rahmen des Familienvertrages gilt der Schutz auch, wenn Reisen getrennt voneinander durchgeführt werden

Die beliebte Reiserücktrittsversicherung des ADACs gibt es in drei verschiedenen Tarifen:

  • Tarif BASIS: Dieser Tarif beinhaltet die reine Reiserücktrittsversicherung
  • Tarif EXKLUSIV: Dieser Tarif beinhaltet eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
  • Tarif PREMIUM: Dieser Tarif beinhaltet eine Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Reisegepäckversicherung

Den Basistarif gibt es ab 24 €, den Exklusivtarif ab 29 € und den Premium-Tarif ab 48 € pro Jahr. Die Kosten unterscheiden sich aber je nach Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und ob der Vertrag für die gesamte Familie oder für eine Einzelperson abgeschlossen wird. Zudem macht eine bestehende ADAC Mitgliedschaft einen preislichen Unterschied bei der jährlichen Prämie.

Die Reiserücktrittsversicherung des ADAC greift bei folgenden Ereignissen:

  • Wechsel des Arbeitsplatzes
  • Arbeitslosigkeit (bei betriebsbedingter Kündigung)
  • Wiederholung einer ausbildungsrelevanten Prüfung, die in einem vorherigen Anlauf an einer Universität oder Schule nicht bestanden wurde
  • Urlaubssperre bei der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach der Arbeitslosigkeit
  • Zum Buchungszeitpunkt unbekannte Schwangerschaft
  • Schwerer Unfall
  • Tod
  • Elementarschaden am Eigentum (verursacht durch Hagel, Gewitter, Erdbeben etc.)
  • Unerwartete schwere Krankheit
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Bruch einer Prothese oder Lockerung von implantierten Gelenken

Die ADAC Reiseabbruchversicherung greift in diesen Fällen:

  • Wechsel des Arbeitsplatzes
  • Arbeitslosigkeit (bei betriebsbedingter Kündigung)
  • Urlaubssperre bei der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach der Arbeitslosigkeit
  • Bruch einer Prothese oder Lockerung von implantierten Gelenken
  • Zum Buchungszeitpunkt unbekannte Schwangerschaft
  • Schwerer Unfall
  • Tod
  • Unerwartete schwere Krankheit
  • Elementarschaden am Eigentum (verursacht durch Hagel, Gewitter, Erdbeben etc.)
  • Elementarschaden am Urlaubsort
  • Terroranschlag am Urlaubsort

In diesen Fällen greift die Reisegepäckversicherung des ADAC:

  • Abhandenkommen/Beschädigung/Zerstörung von mitgeführtem Reisegepäck durch die Straftat eines Dritten, durch Feuer oder ein anderes Elementarereignis oder durch den Unfall eines Transportmittels
  • Abhandenkommen/Beschädigung/Zerstörung/verspätetes Eintreffen von aufgegebenem Gepäck

Für alle drei Reiseversicherungen gilt: Damit die ADAC Versicherung auch wirklich zahlt und im Schadensfalle einspringt, muss das Ereignis nachgewiesen werden. Für eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung heißt das, dass Versicherte über ein Attest, eine Bescheinigung vom Arbeitgeber oder welcher Fall auch immer der Grund für die Versicherungsleistung ist nachweisen müssen, aus welchen Gründen die Reise nicht angetreten werden kann oder sogar abgebrochen werden muss. Auch bei verschwundenem oder gestohlenem Gepäck muss der Verlust nachgewiesen werden, zum Beispiel mit einer Anzeige bei der Polizei.

Die Konditionen der ADAC Reiserücktrittsversicherung

Die am häufigsten abgeschlossene Versicherung dieser drei Versicherungen ist die Reiserücktrittsversicherung. Die Wahrscheinlichkeit, dass vor einer geplanten Reise noch etwas dazwischenkommt ist größer, je weiter im Vorfeld die Reise gebucht wird. Auch wenn mehrere Personen an der Reise teilnehmen ist die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die Reise unter Umständen nicht wie geplant angetreten werden kann.

Versichert sind sowohl Pauschalreisen als auch einzeln gebuchte Miet- und Transportleistungen also zum Beispiel Flüge, Ferienwohnungen, Bahnfahrten oder Hotelübernachtungen. Sowohl Geschäftsreisen als auch Schülerreisen sind über die ADAC Reiserücktrittsversicherung nicht mit abgedeckt. Dadurch dass der Tarif der ADAC Reiserücktrittsversicherung ein ganzes Jahr lang läuft, müssen einzelne Reisen in diesem Zeitraum nicht immer wieder extra versichert werden. Reisen müssen dem ADAC auch nicht jedes Mal angekündigt werden. Mit der Versicherung besteht der Schutz permanent, das gesamte Jahr über. Versichert sind die vertraglich geschuldeten Stornokosten, weshalb es für Reisende wichtig ist darauf zu achten, ob ihre Reise überhaupt storniert werden kann. Ist dies nicht der Fall, ist auch keine Reiserücktrittsversicherung nötig, da dann auch keine Kosten übernommen werden.

Die Versicherung zahlt jedoch nicht nur bei einem Rücktritt von der Reise, sondern auch bei verspätetem Reiseantritt sowie bei der Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel bei der Hinreise.

Bei verspätetem Reiseantritt sehen die Leistungen wie folgt aus:

  • Umbuchungskosten sowie die notwendigen zusätzlichen Fahrt- und Unterkunftskosten bei mitgebuchter Anreise. Die Kosten werden maximal bis zur Höhe der vertraglich geschuldeten Stornokosten übernommen
  • Bei der Organisation und Buchung der Anreise und Unterkunft hilft der ADAC

Bei einer Verspätung der öffentlichen Verkehrsmittel bei der Hinreise:

  • Erstattung der nachgewiesenen Kosten für Fahrt und Unterkunft bis zu 2.000 € pro Versicherungsfall
  • Nachgewiesene Kosten für Verpflegung pro Versicherungsfall (Einzelvertrag: max. 50 € pro Tag für maximal drei Tage, Familienvertrag: max. 100 € pro Tag für maximal drei Tage)
  • Hilfe bei Organisation und Buchung von Anreise und Unterkunft

Den ADAC persönlich kontaktieren

Falls eine Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss, bietet der ADAC Versicherten eine Notfall-Rufnummer, die rund um die Uhr erreicht werden kann.

Für einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen können Interessierte auch auf der Homepage des ADAC nachschauen oder den ADAC telefonisch kontaktieren. Schließlich gibt es immer wieder individuelle Fälle, bei denen eine persönliche Beratung am meisten Sinn macht.

>> Tarifrechner der ADAC Reiserücktritts-Versicherung